Abmahnungen wie die zum Thema „Bernstein-Massagen“ sind heutzutage absolut keine Ausnahme mehr, sondern ständig an der Tagesordnung. Vor wenigen Jahren hat z.B. der unter dem Pseudonym „Methusalem“ bekannte Buchautor und Mineralienhändler Gerhard Gutzmann Begriffe wie „Karfunkel“, „Chakra“, „Feenstein“ etc. schützen lassen und daraufhin den Mineralienmarkt mit Abmahnungen überzogen. Die darauf folgenden juristischen Auseinandersetzungen hat er allerdings Länge mal Breite verloren…
Doch häufiger noch als der Markenschutz sind (ungewollte) Verstöße gegen das Gesundheitsrecht Auslöser für Abmahnungen – vgl. meine Newsletter Nr. 18 (August 2007) und Nr. 23 (Dezember 2007). Viele HändlerInnen gehen z.B. nach wie vor das Risiko ein, mit dem Begriff „Heilsteine“ oder bestimmten Heilaussagen für ihre Steine zu werben (Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz). Auch EdelsteinberaterInnen definieren ihre Tätigkeit mitunter leichtsinnigerweise als „Heilung“ (Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz). Und so könnten noch viele diffizilere Verstöße aufgezählt werden, die im ersten Moment längst nicht so einsichtig sind, wie die hier genannten.
Treffen dann Abmahnungen ein, sieht die Rechtslage für die Betroffenen ganz schlecht aus, denn Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht! Aus diesem Grund veranstalten wir seit einigen Jahren Rechtskunde-Tagesseminare zum Gesundheitsrecht mit Frau Dr. Oberhauser aus Nürnberg. Frau Dr. Oberhauser ist Expertin für Gesundheitsrecht und leitet eine der wenigen auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Anwaltskanzleien ). Durch ihre reichhaltige Erfahrung kann sie die verschiedenen Rechtsthemen sehr gut verständlich mit anschaulichen Beispielen erläutern. Ein Seminar, das daher wirklich Sicherheit im Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der eigenen Tätigkeit vermitteltund das ich unbedingt empfehlen kann:
4. März 2011: TAGESSEMINAR RECHTSKUNDE GESUNDHEITSRECHT
Dr. Anette Oberhauser, Nürnberg
Ein Anwalt ist billiger, als kein Anwalt… Die Haltung, ohne Rechtsberatung „schon irgendwie durchzukommen“, ist unter vielen MineralienhändlerInnen und EdelsteinberaterInnen noch immer weit verbreitet. Dabei bewegen wir uns heute in einem weitreichenden Geflecht von Gesetzen und Verordnungen, die unsere Berufsausübung reglementieren. Gerade im Gesundheitsbereich sollten je nach genauer Tätigkeit zumindest Grundkenntnisse des Heilpraktikergesetzes, des Heilmittelwerbegesetzes, des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, des Handelsrechts u.a. vorhanden sein – sofern man/frau nicht ständig RechtsberaterInnen konsultiert…
Die Tagesseminare „Rechtskunde Gesundheitsrecht“ sollen allen Menschen, die in irgendeiner Form Therapie, Naturheilkunde, Massagen, Lebensberatungen, geistiges Heilen etc. praktizieren oder mit heilkundlich verwendeten Waren wie Edelsteinen, Elixieren, Aromaölen, Massageölen etc. handeln, einen grundlegenden Einblick in jene Gesetze und Verordnungen der deutschen Rechtssprechung bieten, die ihre Tätigkeit betreffen. Schwerpunkt wird die Steinheilkunde sein, doch viele Fragestellungen gelten für andere Naturheilverfahren in ähnlicher Weise. Eine solche rechtskundliche Orientierung schafft Unsicherheiten ab und zeigt, wie die eigene Tätigkeit zu gestaltenist, damit sie mit den gegebenen Gesetzen in Einklang steht.
Die Möglichkeiten und Grenzen zu kennen, bewahrt vor Schaden – und eröffnet z.T. ungeahnte Perspektiven. Wer die aktuelle Rechtsauslegung kennt und versteht, findet einen Weg zur Ausübung der eigenen Tätigkeit und kann teure Fehler vermeiden. Letztere geschehen ja meist aus Unkenntnis, z.B. in der eigenen Werbung, im Internet-Auftritt, in selbst produziertem Infomaterial, ja sogar in der Formulierung der eigenen Tätigkeit. Dank des Internets kommt es immer häufiger zu Abmahnungen – und die sind gleich ein Vielfaches teurer als die Tagesseminare mit Dr. Oberhauser. Daher: Vorbeugen ist besser als Nachzahlen…
Dr. Anette Oberhauser ist Spezialistin für Gesundheitsfragen und alternative Heilweisen. Ihre Vision ist es, effektive Heilungsmethoden zu stärken und deren Rechtsposition zu verbessern – für ein funktionierendes ganzheitliches Gesundheitssystem. Wir sind sehr froh, daß wir sie für unsere Rechtskunde-Seminare gewinnen konnten.
4. März 2011 TAGESSEMINAR RECHTSKUNDE GESUNDHEITSRECHT Seminarleitung: Dr. Anette Oberhauser Seminarzeiten: Freitag, 10.00 – 18.00 Uhr Seminarort: Heilstein-Museum, An der Streu 29, 97640 Stockheim/Rhön Seminargebühr: 95.- € Günstige Übernachtungsmöglichkeiten gibt’s im benachbarten Kurort Ostheim vor der Rhön. Siehe auch:
Weitere Informationen: http://www.sunrise-seminare.de/seminare/Gesundheit/gesundheitsrecht.htm
Anmeldung: Sunrise Seminare, Mühlehof 20, 72119 Ammerbuch, Tel.: 07073-915503, Fax: 07073-9177752, Mail: info@sunrise-seminare.de, http://www.sunrise-seminare.de