Wege der Ganzwerdung

Tagesseminar Rechtskunde Gesundheitsrecht im März 2011

Abmahnungen wie die zum Thema „Bernstein-Massagen“ sind heutzutage absolut keine  Ausnahme mehr, sondern ständig an der Tagesordnung. Vor wenigen  Jahren hat z.B. der unter dem Pseudonym „Methusalem“ bekannte  Buchautor und Mineralienhändler Gerhard Gutzmann Begriffe wie  „Karfunkel“, „Chakra“, „Feenstein“ etc. schützen lassen und daraufhin  den Mineralienmarkt mit Abmahnungen überzogen. Die darauf folgenden  juristischen Auseinandersetzungen hat er allerdings Länge mal Breite verloren…

Doch häufiger noch als der Markenschutz sind (ungewollte) Verstöße  gegen das Gesundheitsrecht Auslöser für Abmahnungen – vgl. meine  Newsletter Nr. 18 (August 2007) und Nr. 23 (Dezember 2007). Viele  HändlerInnen gehen z.B. nach wie vor das Risiko ein, mit dem Begriff  „Heilsteine“ oder bestimmten Heilaussagen für ihre Steine zu werben  (Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz). Auch EdelsteinberaterInnen  definieren ihre Tätigkeit mitunter leichtsinnigerweise als „Heilung“  (Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz). Und so könnten noch viele  diffizilere Verstöße aufgezählt werden, die im ersten Moment längst nicht so einsichtig sind, wie die hier genannten.

Treffen dann Abmahnungen ein, sieht die Rechtslage für die  Betroffenen ganz schlecht aus, denn Unwissenheit schützt bekanntlich  vor Strafe nicht! Aus diesem Grund veranstalten wir seit einigen  Jahren Rechtskunde-Tagesseminare zum Gesundheitsrecht mit Frau Dr.  Oberhauser aus Nürnberg. Frau Dr. Oberhauser ist Expertin für  Gesundheitsrecht und leitet eine der wenigen auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Anwaltskanzleien ).  Durch ihre reichhaltige Erfahrung kann sie die verschiedenen  Rechtsthemen sehr gut verständlich mit anschaulichen Beispielen  erläutern. Ein Seminar, das daher wirklich Sicherheit im Bezug auf  die rechtlichen Rahmenbedingungen der eigenen Tätigkeit vermitteltund das ich unbedingt empfehlen kann:

4. März 2011: TAGESSEMINAR RECHTSKUNDE GESUNDHEITSRECHT
Dr. Anette Oberhauser, Nürnberg

Ein Anwalt ist billiger, als kein Anwalt…  Die Haltung, ohne Rechtsberatung „schon irgendwie durchzukommen“, ist  unter vielen MineralienhändlerInnen und EdelsteinberaterInnen noch  immer weit verbreitet. Dabei bewegen wir uns heute in einem  weitreichenden Geflecht von Gesetzen und Verordnungen, die unsere  Berufsausübung reglementieren. Gerade im Gesundheitsbereich sollten  je nach genauer Tätigkeit zumindest Grundkenntnisse des  Heilpraktikergesetzes, des Heilmittelwerbegesetzes, des Gesetzes  gegen unlauteren Wettbewerb, des Handelsrechts u.a. vorhanden sein – sofern man/frau nicht ständig RechtsberaterInnen konsultiert…

Die Tagesseminare „Rechtskunde Gesundheitsrecht“ sollen allen  Menschen, die in irgendeiner Form Therapie, Naturheilkunde, Massagen,  Lebensberatungen, geistiges Heilen etc. praktizieren oder mit  heilkundlich verwendeten Waren wie Edelsteinen, Elixieren, Aromaölen,  Massageölen etc. handeln, einen grundlegenden Einblick in jene  Gesetze und Verordnungen der deutschen Rechtssprechung bieten, die  ihre Tätigkeit betreffen. Schwerpunkt wird die Steinheilkunde sein,  doch viele Fragestellungen gelten für andere Naturheilverfahren in  ähnlicher Weise. Eine solche rechtskundliche Orientierung schafft  Unsicherheiten ab und zeigt, wie die eigene Tätigkeit zu gestaltenist, damit sie mit den gegebenen Gesetzen in Einklang steht.

Die Möglichkeiten und Grenzen zu kennen, bewahrt vor Schaden – und  eröffnet z.T. ungeahnte Perspektiven. Wer die aktuelle  Rechtsauslegung kennt und versteht, findet einen Weg zur Ausübung der  eigenen Tätigkeit und kann teure Fehler vermeiden. Letztere geschehen  ja meist aus Unkenntnis, z.B. in der eigenen Werbung, im  Internet-Auftritt, in selbst produziertem Infomaterial, ja sogar in  der Formulierung der eigenen Tätigkeit. Dank des Internets kommt es  immer häufiger zu Abmahnungen – und die sind gleich ein Vielfaches  teurer als die Tagesseminare mit Dr. Oberhauser. Daher: Vorbeugen ist besser als Nachzahlen…

Dr. Anette Oberhauser ist Spezialistin für Gesundheitsfragen und  alternative Heilweisen. Ihre Vision ist es, effektive  Heilungsmethoden zu stärken und deren Rechtsposition zu verbessern –  für ein funktionierendes ganzheitliches Gesundheitssystem. Wir sind  sehr froh, daß wir sie für unsere Rechtskunde-Seminare gewinnen konnten.

4. März 2011  TAGESSEMINAR RECHTSKUNDE GESUNDHEITSRECHT  Seminarleitung: Dr. Anette Oberhauser  Seminarzeiten: Freitag, 10.00 – 18.00 Uhr  Seminarort: Heilstein-Museum, An der Streu 29, 97640 Stockheim/Rhön  Seminargebühr: 95.- €  Günstige Übernachtungsmöglichkeiten gibt’s im benachbarten Kurort  Ostheim vor der Rhön. Siehe auch:

Weitere Informationen: http://www.sunrise-seminare.de/seminare/Gesundheit/gesundheitsrecht.htm

Anmeldung: Sunrise Seminare, Mühlehof 20, 72119 Ammerbuch, Tel.: 07073-915503, Fax: 07073-9177752, Mail: info@sunrise-seminare.de, http://www.sunrise-seminare.de

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Loading...
Gienger Michael

Veröffentlicht von

Michael Gienger arbeitet als Autor, Herausgeber, Seminarleiter, Referent und Initiator von »Fair Trade Minerals«. Zahlreiche Publikationen im Bereich der Steinheilkunde. Michael Gienger beseelt ein Wunsch: Beizutragen zu einer lebenswerten Welt voller Glück und Erfüllung sowie zum Wohle aller Wesen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert